- Verantwortliche*r der Datenverarbeitung ist der Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände (im Folgenden rdp).
- Erhobene Daten, Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst der rdp über das Anmeldeformular personenbezogene Daten des*der Teilnehmer*in und ggf. dessen*deren Personensorgeberechtigten. Diese Daten sind erforderlich für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Ohne Offenlegung der Daten sind die Anmeldung und die Teilnahme nicht möglich. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Anbahnung und Erfüllung des Reisevertrages mit dem*der Teilnehmer*in, Art. 6 DSGVO.
- Die Datenspeicherung erfolgt im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
- Empfänger*innen bzw. Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten
- Z. B. einzelne Angehörige der Mitgliedsverbände des rdp
- Einzelne personenbezogene Daten werden an Unternehmen und Organisationen übertragen, deren Dienste der rdp in Anspruch nimmt, um seine Pflichten aus dem Reisevertrag zu erfüllen. Eine dieser Organisationen ist das DPSG Bundeszentrum in Westernohe. Hierzu zählen insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Mitgliedsnummer und Details zu den Reisedokumenten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 DSGVO
- Auf die erhobenen Gesundheitsdaten haben folgende Personen Zugriff: Leitende Personen der Veranstaltung
- Betroffenenrechte
Betroffene haben das Recht,
- gemäß Artikel 15 DSGVO Auskunft über ihre von der vom rdp e.V. verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung ihrer beim rdp e.V. verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
- u. v. m.: Einschränkung der Verarbeitung, die Daten zur Ansicht zu erhalten usw.
- sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Zu Zwecken der Nachverfolgung möglicher Infektionswege gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir folgende Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Zeitraum der Anwesenheit. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 4 CoSchuV in ihrer aktuellen Version.
Diese Bestimmungen fordern den Beherbergungsbetrieb zur Erhebung und Verarbeitung der Daten auf. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung auszuschließen. Die erhobenen Daten sind den zuständigen Gesundheitsbehörden auf deren Verlangen hin zu übermitteln, soweit dies zur Kontaktpersonenermittlung im Falle einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig. Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.